Wirtschaftsermittlungen für KMU | Detektei | Sicherheitsberatung | Ludwigstraße 8, 80539 München

WIR SIND AUSSCHLIEßLICH FÜR GEWERBE. INDUSTRIE. NGO`S UND ORGANE DER RECHTSPFLEGE TÄTIG

Erstes Urteil in den beim Arbeitsgericht Hamburg anhängigen Verfahren der Luftsicherheitsassistenten gegen die Bundesrepublik Deutschland

Erstes Urteil in den beim Arbeitsgericht Hamburg anhängigen Verfahren der Luftsicherheitsassistenten gegen die Bundesrepublik Deutschland

Pressemitteilung des Arbeitsgerichtes Hamburg vom 5. März 2010

In insgesamt mehr als 150 Verfahren wollen Luftsicherheitsassistenten, die für eine Sicherheitsfirma am Flughafen Hamburg tätig sind, durch das Arbeitsgericht Hamburg feststellen lassen, dass zwischen ihnen und der Bundesrepublik Deutschland ein Arbeitsverhältnis besteht. Die Luftsicherheitsassistenten sind der Meinung, ihr Einsatz am Flughafen Hamburg erfolge im Wege einer nicht zulässigen Arbeitnehmerüberlassung. Die Sicherheitsfirma habe über keine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung verfügt. Nach der gesetzlichen Reglung in § 10 Abs. 1 Satz 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gelte daher ein Arbeitsverhältnis zwischen ihnen und der Bundesrepublik Deutschland als zustande gekommen. In einer ersten Entscheidung hat die Kammer 7 des Arbeitsgerichts Hamburg am 4. März 2010 die Klage eines Luftsicherheitsassistenten abgewiesen (Az.: 7 Ca 319/09). Das Gericht geht davon aus, dass der Kläger im Rahmen eines Dienstvertrages zwischen dem Sicherheitsunternehmen und der Bundesrepublik Deutschland als Arbeitnehmer des Sicherheitsunternehmens am Flughafen Hamburg tätig geworden ist bzw. tätig wird. Hinreichende Anhaltspunkte für eine Überlassung des Klägers als Leiharbeitnehmer an die Bundesrepublik Deutschland bestehen nach Auffassung des Gerichts nicht.

Die Entscheidungen in den Parallelverfahren stehen in den kommenden Wochen und Monaten an. Hierbei sind eine größere Zahl von Kammern des Arbeitsgerichts Hamburg mit den Verfahren befasst. Die Entscheidung der Kammer 7 vom 4. März 2010 entfaltet keine Bindungswirkung für die  Entscheidungen in den Parallelverfahren.

Quelle: Hamburger Justiz
Gericht: Arbeitsgericht Hamburg
Az. 7 Ca 319/09

Link: Hamburger Justiz

Getaggt mit: Urteile, Rechtsprechung, Luftsicherheitsgesetz, Luftsicherheitsassistent, Arbeitsgericht Hamburg,

  • Adressermittlungen - ladungsfähige Anschrift

    Adressermittlungen - ladungsfähige Anschrift

    Adressermittlungen bzw. die Personensuche dienen der Ermittlung des tatsächlichen Aufenthaltes einer Person bzw. der Ermittlung einer ladungsfähigen Anschrift.

  • Onlineermittlungen

    Onlineermittlungen

    Mit Onlineermittlungen bzw. Hintergrundermittlungen verschaffen wir uns mit OSINT Mitteln (Open Source Intelligence) einen ersten Überblick über einen Sachverhalt oder erstellen ein Personenprofil.

    • GPS Überwachung | Tracking

      GPS Überwachung | Tracking

      Die GPS Überwachung | Tracking wird unterstützend bei Observationen angewandt oder zum Tracken von Waren.

    • Observation

      Observation

      Die Observation von Personen oder Plätzen ist eine Möglichkeit der Informationsbeschaffung zu Personen oder Sachverhalten.

      • Forensic Interview

        Forensic Interview

        In Forensic Interviews oder auch Mitarbeiterbefragungen können weitere Informationen beschafft, Netzwerke aufgedeckt oder schlussendlich Täter überführt werden.

      • E-Mail und Internet | Überwachung und Auswertung der Nutzung

        E-Mail und Internet | Überwachung und Auswertung der Nutzung

        Mit der Auswertung von E-Mails und Internetnutzung können Informationen beschafft, Netzwerke aufgedeckt und Täter überführt werden.

        Über Uns

        Seit 1992 sind wir tätig für KMU in der Aufklärung von dolosen Handlungen. Die Aufdeckung von Wirtschaftkriminalität oder auch nur Complianceverstößen in Unternehmen zählt zu unserem Kerngeschäft und auch unseren Kernkompetenzen. Wir haben die für fast alle kriminalistisch relevanten Themen richtigen Professionals und Sachverständigen.

        Kontakt

        Gerne stehen wir für weitere Auskünfte zur Verfügung. Zum persönlichen Gespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin unter nachfolgenden Kontaktdaten.

        Phalanx Sicherheitsberatung
        Ludwigstrasse 8

        +49 89 45476321
        mail(at)forensic-services.com
        Parteiverkehr nach Terminvereinbarung

        Cookies

        Wir setzen ausschließlich technisch notwendige Cookies bzw. erheben ausschließlich anonymisierte Daten auf unseren Seiten. IP-Adressen, die als personenbezogene Daten gelten, werden anonymisiert. Es werden durch den ausschließlichen Besuch unserer Webseite keine personenbezogenen Daten durch uns erhoben. Daher sehen Sie hier auch kein Cookiebanner.